Unser Tippgeber-Programm
Wenn Ihnen jemand in Ihrer Nachbarschaft, Ihrem Bekanntenkreis, Ihrer Familie, unter Ihren Kunden oder Arbeitskollegen erzählt hat, dass er über den Verkauf seines Hauses, seiner Wohnung oder seines Grundstücks nachdenkt, dann teilen Sie uns das mit!
Das Verfahren zur Erlangung einer Tippgeber-Gutschrift gestaltet sich wie folgt:

Empfehlen Sie uns Immobilienverkäufe
Übermitteln Sie uns die Kontaktdaten des Eigentümers sowie Informationen der zur Verkauf stehenden Immobilie oder dem Grundstück telefonisch oder schriftlich. Die Zustimmung des Eigentümers zur Datenweitergabe gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (DSGVO) ist erforderlich.
Nach Eingang der Informationen werden wir mit Ihnen in Kontakt treten, um die gemeldeten Angaben hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit zu verifizieren.
Alternativ können Sie uns auch direkt mit einem Eigentümer in Kontakt bringen, der aufgrund Ihrer Empfehlung seine Immobilie zum Verkauf anbietet. In diesem Fall bitten wir den Eigentümer, Sie als Empfehlungsgeber zu benennen.
Nach Abschluss eines Vermarktungsauftrags mit dem Eigentümer und erfolgreichem Verkaufsabschluss, verbunden mit dem Eingang der vereinbarten Maklercourtage, erfolgt die Auszahlung Ihrer Tippgeber-Gutschrift auf das von Ihnen angegebene Konto.
Wichtige rechtliche Aspekte
Der Tippgeber darf nicht der Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers sein. Dieses Angebot richtet sich außerdem explizit nicht an Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden oder Mandanten oder an solche, denen es standesrechtlich untersagt ist, Tipp-Provisionen zu erhalten.
Die betreffende Immobilie darf uns bisher nicht bekannt sein und darf nicht öffentlich zum Verkauf angeboten worden sein, beispielsweise über Online-Plattformen oder in Printmedien.
Die Immobilie sollte sich innerhalb unseres Tätigkeitsgebiets befinden (Düsseldorf, Neuss, Krefeld, Wuppertal und Düren).
Die Tippgeber-Provision wird bei Privatpersonen oder nicht umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen netto ausgezahlt. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erfolgt die Auszahlung brutto (inklusive Umsatzsteuer). Die endgültige Besteuerung obliegt dem Empfänger.